Nachfolgend wollen wir euch die verschiedenen Organe des Vereins aufzeigen und etwas näher bringen.
Es gibt noch unbesetzte Stellen. Bei Interesse könnt ihr gerne mit uns in Kontakt treten.
Vorstand
Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliedsversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Gewählte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Für den Fall eines vorzeitigen Ausfalls eines Vorstandsmitgliedes wird dessen Amt von einem anderen Vorstandsmitglied bis zur Neuwahl weitergeführt.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, er verwaltet das Vereinsvermögen und
vollzieht die Beschlüsse der Ausschüsse und der Mitgliederversammlung.
1. Vorstand | 2. Vorstand | 3. Vorstand |
Benjamin Schurr E-Mail: vorstand@svg-fachsenfeld.de | Johannes Kurz E-Mail: vorstand@svg-fachsenfeld.de | Christian Bullinger E-Mail: vorstand@svg-fachsenfeld.de |
Schriftführer | Kassenverwalter | Sport- und Pressewart |
Pia Rathgeb E-Mail: marketing@svg-fachsenfeld.de | unbesetzt | Maria Kurz E-Mail: marketing@svg-fachsenfeld.de |
Wirtschaftsführer | Geschäftsstellenleitung | |
unbesetzt | Kathi Wendzik E-Mail: kontakt@svg-fachsenfeld.de |
Verwaltungsausschuss
Der Verwaltungsausschuss besteht aus den Vorstandsmitgliedern, den Abteilungsleitern, passiven Mitgliedern,
dem Vereinsjugendleiter, dem Vereinsjugendsprecher und dem Wirtschaftsführer.
Der Verwaltungsausschuss wacht über die Einhaltung der Satzung und beschließt über alle Angelegenheiten, soweit sie nicht der Mitgliederversammlung und dem erweiterten Ausschuss vorbehalten sind.
Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.Der Verwaltungsausschuss ist beschlussfähig, wenn einschließlich des Vorsitzenden mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden durch Stimmenmehrheit gefasst, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Gesamtaussschuss
Der Gesamtausschuss besteht aus den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses, den Stellvertretern der Abteilungsleiter und den Jugendleitern und Übungsleitern aller Sparten.
Der Gesamtausschuss ist einzuberufen bei besonders wichtigen Anlässen, wenn es der Vorsitzende für notwendig erachtet oder wenn es durch Beschluss des Ausschusses verlangt wird.