Corona VO Sport kurz zusammengefasst

CoronaVO Sport kurz zusammengefasst – gültig ab dem 18.09.2020 für die Woellwarth-Halle, die Turn- und Festhalle Fachsenfeld und das Steinbachstadion Fachsenfeld

  • Abseits des Sportbetriebs ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
  • Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind untersagt. Ausgenommen hiervon sind:
    • Trainings- und Übungssituationen mit individuellem Standort oder entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte mit Einhaltung eines durchgängigen Mindestabstands von 1,5 Meter.
    • Für deren Durchführung eine bestimmte Personenzahl zwingend erforderlich ist.
  • Während des gesamten Trainings- und Übungsbetriebs ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen einzuhalten.

Ausgenommen hiervon sind:

  • Für das Training oder die Übungseinheit übliche Trainings- und Übungssituationen.
  • Findet das Training in Gruppen statt, soll eine Durchmischung vermieden werden.
  • Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich beim Kommen bzw. Verlassen der Halle(n) nicht begegnen.
  • Es sind feste Übungspaare zu bilden soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.
  • Die Sportstätte ist geschlossen in der Gruppe zu betreten und dann auch wieder geschlossen zu verlassen.
  • Die städtischen Turnmatten, Niedersprungmatten und gelben Bodenturnläufer sowie die Weichbodenmatten sind für die Nutzung wieder freigegeben.
  • Allen benutzten Sportgeräte sind zu reinigen oder zu desinfizieren.
  • Allgemeine Regelungen nach CoronaVO Baden-Württemberg:
    • Hygieneanforderungen/Hygienekonzept der Stadt Aalen einhalten.
    • Datenerhebung der Übungsgruppen
    • Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit typischen Symptomen oder Personen, die mit einer infizierten Person in Kontakt standen