CoronaVO Sport kurz zusammengefasst – gültig ab dem 18.09.2020 für die Woellwarth-Halle, die Turn- und Festhalle Fachsenfeld und das Steinbachstadion Fachsenfeld
- Abseits des Sportbetriebs ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
- Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
- Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind untersagt. Ausgenommen hiervon sind:
- Trainings- und Übungssituationen mit individuellem Standort oder entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte mit Einhaltung eines durchgängigen Mindestabstands von 1,5 Meter.
- Für deren Durchführung eine bestimmte Personenzahl zwingend erforderlich ist.
- Während des gesamten Trainings- und Übungsbetriebs ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen einzuhalten.
Ausgenommen hiervon sind:
- Für das Training oder die Übungseinheit übliche Trainings- und Übungssituationen.
- Findet das Training in Gruppen statt, soll eine Durchmischung vermieden werden.
- Die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich beim Kommen bzw. Verlassen der Halle(n) nicht begegnen.
- Es sind feste Übungspaare zu bilden soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist.
- Die Sportstätte ist geschlossen in der Gruppe zu betreten und dann auch wieder geschlossen zu verlassen.
- Die städtischen Turnmatten, Niedersprungmatten und gelben Bodenturnläufer sowie die Weichbodenmatten sind für die Nutzung wieder freigegeben.
- Allen benutzten Sportgeräte sind zu reinigen oder zu desinfizieren.
- Allgemeine Regelungen nach CoronaVO Baden-Württemberg:
- Hygieneanforderungen/Hygienekonzept der Stadt Aalen einhalten.
- Datenerhebung der Übungsgruppen
- Zutritts- und Teilnahmeverbot für Personen mit typischen Symptomen oder Personen, die mit einer infizierten Person in Kontakt standen