Liebe Mitglieder,
die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahlen hat die baden-württembergische Landesregierung veranlasst, nun die dritte Pandemiestufe auszurufen. Die Corona-Verordnung des Landes wurde entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Maßnahmen ergänzt.
Die Corona-Verordnung Sport (gültig seit 9. Oktober 2020) wurde bislang nicht verändert.
Unklar ist allerdings der Querverweis der Corona-Verordnung Sport zur Corona-Verordnung, in dem die Gruppengröße für Ansammlungen grundsätzlich geregelt ist. Bislang galt laut Corona-Verordnung eine maximale Gruppengröße von 20 Personen. Nun sind in der Corona-Verordnung 10 Personen festgeschrieben. Ob diese Zahl tatsächlich nach wie vor eins zu eins von der Corona-Verordnung auf die Corona-Verordnung Sport zu übertragen ist, ist zurzeit in Klärung beim zuständigen Ministerium.
Regelungen wie die Dokumentationspflicht der Teilnehmenden, möglichst feste Trainingsgruppen, die Reinigung benutzter Sportgeräte etc. bleiben unverändert erhalten. Auch die Möglichkeit, größere Trainingsgruppen zu machen, wenn der individuelle Standort beibehalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig gewahrt wird sowie die Ausnahme zu “Trainingssituationen, in denen eine größere Personenzahl zwingend erforderlich ist” bleiben in der Corona Verordnung Sport erhalten.
Liebe Mitglieder fragt bitte im Einzelfall bei euren Übungsleitern nach, ob die Übungsstunden weiterhin stattfinden können.
Oberstes Gebot hat die Sicherheit unserer Mitarbeiter und Mitglieder. Der Schutz jeder einzelnen Person steht im Vordergrund.
Sobald es Neuerungen und weitere Anpassungen zur Corona Verordnung Sport gibt, werden wir euch informieren.
Die Vorstandschaft